Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zoo-rostock.de.
Die Zoologischer Garten Rostock gGmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.
Die Einschätzung beruht auf einer vereinfachten Überwachung zur BITVO M-V durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V vom 26.04.2024 (Testdurchführung am 25.04.2024).

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

Wahrnehmbarkeit:

  • Teilweise fehlen für Bilder und Grafiken aussagekräftige Alternativtexte
  • Fehlende Alternativen zu Videos sowie keine Audiodeskriptionen
  • Unzureichende Auszeichnung von Überschriften, fehlende Beschriftung von Navigationsregionen, Überschriftenebenen werden übersprungen
  • Fehlende Kennzeichnung der Eingabefelder für Nutzerdaten in Formularen (autocomplete-Attribut) sowie unzureichende Fehlermeldungen (nicht für Screenreader auslesbar)
  • Mehrere Texte, Bedienelemente und Icons erfüllen nicht den erforderlichen Farbkontrast

Bedienbarkeit:

  • Bestimmte Elemente, wie Buttons, Akkordeons oder Bildlinks, sind nicht oder nur teilweise per Tasta-tur erreichbar
  • Der Video-Loop auf der Startseite stellt keinen Button zum Beenden oder Pausieren bereit
  • Die Navigation stellt keine Skip-Links bereit, weist eine unklare oder doppelte Fokusreihenfolge auf
  • Der Tastaturfokus ist teilweise nicht sichtbar
  • Die Webseite stellt keine Suchfunktion oder Sitemap zur Verfügung
  • Teilweise sind Formularelemente nicht ausgezeichnet und Bedienelemente nicht identifizierbar

Verständlichkeit:

  • Fehlermeldungen in Formularen können teilweise von Screenreadern nicht ausgegeben werden

PDF:

  • Einige PDF-Dateien sind nicht PDF/UA-konform

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13. August 2025 erstellt.
Grundlage für die Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte sind der Prüfbericht der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V vom 26.04.2024 (vereinfachte Überwachung BITVO M-V, Testdurchführung am 25.04.2024) sowie eine automatisierte Prüfung mit dem Tool „Siteimprove".

Die Erklärung wurde zuletzt am 13. August 2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Zoologischer Garten Rostock gGmbH
Rennbahnallee 21
18059 Rostock
Tel.: 0381 2082-0
Mail: service@zoo-rostock.de

Oder nutzen Sie alternativ unser Kontaktformular, um Ihr Anliegen zur Barrierefreiheit mitzuteilen:

Bitte füllen Sie mit * gekennzeichnete Felder aus!

Persönliche Angaben

Angaben zum Anliegen

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür er-hält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwa-chungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbe-hörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

  • Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
  • Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.
  • Per Brief an:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.