Eure Stimme für den Zoo Rostock

Schulklassen aufgepasst: Wir holen einen echten Schatz aus dem Archiv und brauchen eure Kreativität, um ihm neues Leben einzuhauchen.

Die Geschichte dahinter

Wusstet ihr, dass der Rostocker Zoo seine eigene Hymne hat? Im Jahr 1976 wurde anlässlich des Solidaritätsfestes des Verbandes der Journalisten der DDR ein Lied exklusiv für unseren Zoo komponiert. Fast 50 Jahre später ist es an der Zeit, diesen Klassiker aus dem Dornröschenschlaf zu wecken.

Der Wettbewerb

Wir rufen alle Schulklassen, -bands und -chöre aus Rostock auf: Vertont das Zoo-Lied neu!

Egal ob als cooler Rap, klassischer Chor, mit Blockflöten, Rock-Gitarren oder einem kompletten Schulorchester – eurer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Ihr könnt singen und Instrument einsetzen.

So macht ihr mit:

1. Ladet euch die Originalnoten und den Text hier herunter:
Zoolied (PDF)

2. Werdet kreativ und probt eure Version des Zoo-Liedes.

3. Erstellt ein Video oder Audio-Aufnahme eurer Performance.

4. Schickt uns eure Version bis zum 10.07.2026 per E-Mail oder den Download-Link an marketing@zoo-rostock.de.
Hinweis: Die Anmeldung muss durch eine*n Lehrer*in erfolgen. Bitte gebt dabei euren Namen, die Schulklasse und die Schule an.

Lied über den Zoo Rostock von 1976

Der Hauptpreis: Die große Bühne

Die Schulklasse, die uns mit ihrer Interpretation am meisten begeistert, gewinnt einen unvergesslichen Auftritt: Ihr dürft euren Song live bei der feierlichen Neueröffnung des Eingangs Trotzenburg aufführen! Die Veranstaltung findet im September statt, das genaue Datum wird noch bekannt gegeben.

Außerdem darf die Gewinnerklasse den restlichen Tag im Zoo verbringen.

Im Überblick

Wer darf mitmachen?

Alle Rostocker Schulklassen – von der Grundschule bis zur Oberstufe, alle Schulformen, alle Altersgruppen. Ob in kleinen Gruppen oder als ganze Klasse.

Einsendeschluss:

10. Juli 2026

Teilnahmebedingungen:

Lest hier die Teilnahmebedingungen nach.

Hinweis zum Datenschutz:

Mit der Einsendung des Videos bzw. der Audio-Aufnahme klären sich die Teilnehmenden mit der Veröffentlichung des Materials in den sozialen Medien bereit. Es liegt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vor.

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