WIR LIEBEN COOKIES
Nein, Tickets gibt es wie üblich auch an den Zookassen. Eine Vorbestellung oder Reservierung ist nicht notwendig.
Ja, Hunde dürfen mit in den Zoo. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese an der kurzen Leine zu führen sind und nicht mit in die Tierhäuser, das Darwineum und das Besucherzentrum des Polariums dürfen.
Die Tageskarte für Hunde kostet 6 €, eine Jahreskarte ist für 20 € erhältlich.
An der Zookasse erhalten Sie einen Flyer, der die Regeln für einen Zoobesuch mit Hund noch einmal zusammenfasst und auf dem die verschiedenen Hundetränken im Zoo verzeichnet sind sowie eine Hundetüte. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Vierbeiner viel Freude im Zoo.
Kinder unter 10 Jahren dürfen den Zoo Rostock nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Die Eltern, Lehrer, Betreuer oder andere Begleitpersonen sind aufsichtspflichtig.
Der Zoo hat an 365 Tage im Jahr ab 9 Uhr geöffnet – auch an Feiertagen und während der Ferien.
Die Tierhäuser, das Darwineum und das Besucherzentrum des Polariums schließen eine Stunde nach Kassenschluss (um 17 Uhr in der Nebensaison und um 18 Uhr in der Hauptsaison).
Aufgrund von Bauarbeiten, Modernisierungsmaßnahmen oder Havarien sowie aus organisatorischen Gründen können einzelne Tierhäuser oder Anlagen hin und wieder zeitweise geschlossen werden. Dafür bitten wir Sie um Verständnis.
Nein, das Füttern der Zoobewohner ist ausschließlich den Tierpflegerinnen und Tierpflegern vorbehalten. Unsere Tiere erhalten ihren Bedürfnissen entsprechend sorgfältig zusammengestelltes Futter. Um die Gesundheit der Tiere nicht zu gefährden, ist dem Fütterungsverbot Folge zu leisten.
Eine Ausnahme stellen lediglich die Zwergziegen und Lamas dar. An diesen Streichelgehege finden Sie Futterautomaten.
Ja, auch bei unseren Damhirschen, deren Anlage außerhalb des Zoos einsehbar ist, gilt ein absolutes Fütterungsverbot. Auch kleine zusätzliche Futtergaben können zu schwerem Unwohlsein oder oder sogar zum Tod der Tiere führen.
Bitte respektieren Sie das Fütterungsverbot bei all unseren Tieren.
Bei einigen Zoobewohnern gibt es öffentliche Fütterungen. Bei den Schaufütterungen und Tierpfleger-Sprechstunden können Sie den Tieren auf den Teller schauen und den Tierpflegerinnen und Tierpflegern Ihre Fragen rund um die Zoobewohner stellen. Hier finden Sie einen Überblick über die Fütterungszeiten.
Fahrräder, Roller, Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Scooter und City-Roller dürfen innerhalb des Zoos nicht mitgeführt werden. Das Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben u.ä. ist untersagt. Die Benutzung von Laufrädern erfolgt auf eigene Gefahr. Sollte es zu Beschädigungen und Unfällen kommen, haftet die Aufsichtsperson in vollem Umfang. Im Darwineum und dem Besucherzentrum des Polariums ist die Benutzung von Laufrädern verboten.
Für private Zwecke ist das Fotografieren im Zoo Rostock erlaubt. Eine gesonderte Fotoerlaubnis ist hier nicht nötig. Im Falle einer Veröffentlichung der Bilder im On- und Offline-Bereich ist auf den Zoo Rostock als Entstehungsort der Fotos zu verweisen. Für eine kommerzielle Nutzung der Bilder müssen die Motive im Vorfeld vom Zoo Rostock freigegeben werden und es ist eine Gebühr in Höhe von 400 € je Bild zu entrichten.
Ja, der Zoo Rostock ist barrierefrei. Einzige Ausnahmen sind der Regenwaldpavillon, der Schneeleoparden-Felsen, die Besucherhütte bei den Orang-Utans in der Tropenhalle des Darwineums, der obere Rundgang im Südamerika-Haus, die Hängebrücke auf der Stelzvogelwiese sowie die Streichelgehege.
Zudem bieten wir Rollatoren und Rollstühle zum Verleih an, die Sie unter 0381 2082-218 reservieren können.
Mit zahlreichen Veranstaltungen gibt es im Zoo Rostock viele Erlebnisse für die ganze Familie. Die Veranstaltungsvielfalt reicht von Konzerten wie der Klassik-Nacht und der Jazz-Nacht bis spannenden Ferienprogrammen und Führungen. Während einige dieser Events kostenpflichtige Zusatzveranstaltungen darstellen, sind die meisten Veranstaltungen im Eintrittspreis inbegriffen.
Ja, diese lautet wie folgt:
Liebe Zoobesucher, zum Wohl und Schutz von Mensch und Tier beachten Sie bitte unsere Besucherordnung:Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennen Sie die Besucherordnung an. Informieren Sie die Ihnen anvertrauten Kinder vor dem Rundgang über die Besucherordnung. Wir bitten Sie dringend, Ihre Aufsichtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, um von vornherein Unfälle, Beschädigungen usw. zu verhindern.
Die Eintrittskarte ist während des Zoobesuches aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Nach Verlassen des Zoos verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Die Jahreskarten müssen bei jedem Besuch an der Kasse zum Einscannen vorgelegt werden.
Unsere Tiere erhalten sorgfältig zusammengesetztes, ihren Bedürfnissen entsprechendes Futter. Um die Gesundheit der Tiere nicht zu gefährden, besteht Fütterungsverbot. Ausnahme: Streichelgehege mit den Futterautomaten.
Auch Tiere haben ihre Ruhezeiten, bitte beachten Sie diese. Ärgern oder belästigen Sie die Zoobewohner nicht.
Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden. Respektieren Sie die Hundeverbotsschilder an den Tierhäusern und dem Darwineum. In den Restaurants sind an der Leine geführte Hunde erlaubt. Bei Veranstaltungen mit einem offenen Buffet dürfen Hunde nicht mit in die Restaurants genommen werden.
Benutzen Sie die Besucherwege und respektieren Sie die zu Ihrem Schutz errichteten Absperrungen. Rasenflächen, Pflanzbarrieren und Blumenrabatten dürfen nicht betreten und Pflanzen nicht beschädigt werden. Übersteigen Sie die Barrieren nicht, setzen Sie Ihre Kinder nicht auf Gehegeeinfriedungen. Barrieren und Gehegeeinfriedungen sollen eine Sicherheitszone schaffen und Sie vor unerwarteten Reaktionen der Tiere schützen.
Fahrräder, Roller, Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Scooter und City-Roller dürfen innerhalb des Zoos nicht mitgeführt werden. Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben u.ä. ist untersagt. Die Benutzung von Laufrädern erfolgt auf eigene Gefahr. Sollte es zu Beschädigungen und Unfällen kommen, haftet die Aufsichtsperson in vollem Umfang. Im Darwineum ist die Benutzung der Laufräder verboten.
Kinder unter 10 Jahren dürfen den Zoo nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Eltern, Lehrer und Betreuer sind aufsichtspflichtig. Für Kinder- und Schülergruppen ist der aufsichtführende Begleiter verantwortlich.
Mitgebrachte Speisen und Getränke verzehren Sie bitte auf den Picknickplätzen. Die Gastronomiebereiche sind den Gästen der Restaurants vorbehalten. Der Verzehr von Speisen und Getränken in den Tierhäusern und im Darwineum (außerhalb des Gastronomiebereiches) ist untersagt.
Es ist untersagt, Gegenstände in die Wasserbecken und Gehege zu werfen. Tiere können an diesen qualvoll ersticken. Auch Geldmünzen gefährden Tiere. Abfälle und Papier entsorgen Sie selbstverständlich in den dafür vorgesehenen Müllbehältern.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Fackeln sowie offenes Feuer sind untersagt. Beachten Sie die Rauchverbotsschilder und benutzen Sie für Zigarettenreste die Abfallbehälter.
Bei Unfällen informieren Sie umgehend unsere Mitarbeiter unter 0381 2082-0.
Das Filmen und Fotografieren ist nur zu privaten Zwecken gestattet.Die Verwendung von Blitzlicht beim Fotografieren der Tiere ist verboten!Fotos und Filme dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung des Zoos weder gewerblich verwendet noch an Dritte zur Nutzung übertragen werden.
Die Zoologischer Garten Rostock gGmbH haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen die Besucherordnung entstehen. Verstöße gegen die Besucherordnung können durch Mitarbeiter der Zoologischen Garten Rostock gGmbH mit einem Verweis aus dem Zoo Rostock geahndet werden.
Bei Veröffentlichungen in Sozialen Netzwerken und Online-Präsentationen bitte immer als Quelle „Zoo Rostock“ angeben.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Zoobesuch!
Kinder unter 10 Jahren dürfen den Zoo Rostock nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Die Eltern, Lehrer, Betreuer oder andere Begleitpersonen sind aufsichtspflichtig.
Ja, im Zoo gibt es zahlreiche Spielplätze, auf denen sich die jungen Zoobesucher austoben können. Dazu gehören das Spielschiff Fram, der große Spielplatz bei den Zwergflusspferden, die Arche am Wasserweg, der Wikinger-Spielplatz und der KNAX-Kletterparcours. Hinzu kommen zahlreiche Erfahrungsstationen. Die Spielplätze und Erfahrungsstationen sind in unserem Zoolageplan verzeichnet.
Bei einigen Zoobewohnern gibt es öffentliche Fütterungen. Bei den Schaufütterungen und Tierpfleger-Sprechstunden können Sie den Tieren auf den Teller schauen und den Tierpflegerinnen und Tierpflegern Ihre Fragen rund um die Zoobewohner stellen. Hier finden Sie einen Überblick über die Fütterungszeiten.
Fahrräder, Roller, Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Scooter und City-Roller dürfen innerhalb des Zoos nicht mitgeführt werden. Das Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben u.ä. ist untersagt. Die Benutzung von Laufrädern erfolgt auf eigene Gefahr. Sollte es zu Beschädigungen und Unfällen kommen, haftet die Aufsichtsperson in vollem Umfang. Im Darwineum und dem Besucherzentrum des Polariums ist die Benutzung von Laufrädern verboten.
Ja, die Anlage der Ziegen kann betreten und die Tiere hier gestreichelt werden. Auch unsere Lamas kommen gern an den Zaun ihrer Anlage und lassen sich streicheln. Es gilt jedoch ein Fütterungsverbot! Zudem sind die Seevogel-Voliere, die Sichler-Voliere sowie die Stelzvogelwiese begehbar. Hier sind die Besucherwege jedoch nicht zu verlassen und Abstand zu den Tieren zu wahren.
Ja, der Zoo Rostock ist barrierefrei. Einzige Ausnahmen sind der Regenwaldpavillon, der Schneeleoparden-Felsen, die Besucherhütte bei den Orang-Utans in der Tropenhalle des Darwineums, der obere Rundgang im Südamerika-Haus, die Hängebrücke auf der Stelzvogelwiese sowie die Streichelgehege.
Zudem bieten wir Rollatoren und Rollstühle zum Verleih an, die Sie unter 0381 2082-218 reservieren können.
Ja, gegen eine Gebühr in Höhe von 5€ können Sie an den Zookassen Bollerwagen ausleihen. Eine Reservierung ist unter 0381 2082-218 bis zum Vortag Ihres Zoobesuchs möglich.
Ja, diese lautet wie folgt:
Liebe Zoobesucher, zum Wohl und Schutz von Mensch und Tier beachten Sie bitte unsere Besucherordnung:Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennen Sie die Besucherordnung an. Informieren Sie die Ihnen anvertrauten Kinder vor dem Rundgang über die Besucherordnung. Wir bitten Sie dringend, Ihre Aufsichtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, um von vornherein Unfälle, Beschädigungen usw. zu verhindern.
Die Eintrittskarte ist während des Zoobesuches aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Nach Verlassen des Zoos verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Die Jahreskarten müssen bei jedem Besuch an der Kasse zum Einscannen vorgelegt werden.
Unsere Tiere erhalten sorgfältig zusammengesetztes, ihren Bedürfnissen entsprechendes Futter. Um die Gesundheit der Tiere nicht zu gefährden, besteht Fütterungsverbot. Ausnahme: Streichelgehege mit den Futterautomaten.
Auch Tiere haben ihre Ruhezeiten, bitte beachten Sie diese. Ärgern oder belästigen Sie die Zoobewohner nicht.
Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden. Respektieren Sie die Hundeverbotsschilder an den Tierhäusern und dem Darwineum. In den Restaurants sind an der Leine geführte Hunde erlaubt. Bei Veranstaltungen mit einem offenen Buffet dürfen Hunde nicht mit in die Restaurants genommen werden.
Benutzen Sie die Besucherwege und respektieren Sie die zu Ihrem Schutz errichteten Absperrungen. Rasenflächen, Pflanzbarrieren und Blumenrabatten dürfen nicht betreten und Pflanzen nicht beschädigt werden. Übersteigen Sie die Barrieren nicht, setzen Sie Ihre Kinder nicht auf Gehegeeinfriedungen. Barrieren und Gehegeeinfriedungen sollen eine Sicherheitszone schaffen und Sie vor unerwarteten Reaktionen der Tiere schützen.
Fahrräder, Roller, Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Scooter und City-Roller dürfen innerhalb des Zoos nicht mitgeführt werden. Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben u.ä. ist untersagt. Die Benutzung von Laufrädern erfolgt auf eigene Gefahr. Sollte es zu Beschädigungen und Unfällen kommen, haftet die Aufsichtsperson in vollem Umfang. Im Darwineum ist die Benutzung der Laufräder verboten.
Kinder unter 10 Jahren dürfen den Zoo nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Eltern, Lehrer und Betreuer sind aufsichtspflichtig. Für Kinder- und Schülergruppen ist der aufsichtführende Begleiter verantwortlich.
Mitgebrachte Speisen und Getränke verzehren Sie bitte auf den Picknickplätzen. Die Gastronomiebereiche sind den Gästen der Restaurants vorbehalten. Der Verzehr von Speisen und Getränken in den Tierhäusern und im Darwineum (außerhalb des Gastronomiebereiches) ist untersagt.
Es ist untersagt, Gegenstände in die Wasserbecken und Gehege zu werfen. Tiere können an diesen qualvoll ersticken. Auch Geldmünzen gefährden Tiere. Abfälle und Papier entsorgen Sie selbstverständlich in den dafür vorgesehenen Müllbehältern.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Fackeln sowie offenes Feuer sind untersagt. Beachten Sie die Rauchverbotsschilder und benutzen Sie für Zigarettenreste die Abfallbehälter.
Bei Unfällen informieren Sie umgehend unsere Mitarbeiter unter 0381 2082-0.
Das Filmen und Fotografieren ist nur zu privaten Zwecken gestattet.Die Verwendung von Blitzlicht beim Fotografieren der Tiere ist verboten!Fotos und Filme dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung des Zoos weder gewerblich verwendet noch an Dritte zur Nutzung übertragen werden.
Die Zoologischer Garten Rostock gGmbH haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen die Besucherordnung entstehen. Verstöße gegen die Besucherordnung können durch Mitarbeiter der Zoologischen Garten Rostock gGmbH mit einem Verweis aus dem Zoo Rostock geahndet werden.
Bei Veröffentlichungen in Sozialen Netzwerken und Online-Präsentationen bitte immer als Quelle „Zoo Rostock“ angeben.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Zoobesuch!
Entsprechend ihren natürlichen Lebensräumen bieten ihre Anlagen den Tieren auch verschiedene Rückzugsmöglichkeiten. Witterungsbedingt oder aus anderen Gründen kann es hin und wieder vorkommen, dass die Tiere diese nutzen und sich zurückziehen. Diese Möglichkeit möchten wir ihnen gern lassen und bitten Sie dafür um Verständnis. Zumeist sind die Tiere jedoch auf ihren Anlagen oder in den Tierhäusern zu sehen.
Nein, mit Verlassen des Zoos verliert die Tageskarte ihre Gültigkeit.
Nein, unsere Jahreskarten sind personalisiert und daher nicht übertragbar.
Mit einer Jahreskarte besuchen Sie den Zoo Rostock an 365 Tagen so oft Sie möchten. Zudem bieten wir den Jahreskartenbesitzerinnen und -besitzern zahlreiche Rabatte auf Veranstaltungstickets und in den Zoo-Shops.
Auch in anderen Zoologischen Einrichtungen und Freizeitzentren erhalten Sie mit Ihrer Zoojahreskarte Ermäßigungen:
Der Natur- und Artenschutz gehört zu den wichtigsten Aufgaben Zoologischer Gärten. Auch der Zoo Rostock unterstützt zahlreiche Projekte, die dem Schutz der Tiere vor Ort in ihrem Lebensraum dienen. Polar Bears International (PBI), Orang-Utans in Not e.V., die Berggorilla- und Regenwald Direkthilfe und die Tenkile Conservation Alliance (TCA) sind nur einige von ihnen. Hier finden Sie einen Überblick über die vom Zoo Rostock unterstützten Artenschutzprojekte.
Der Natur- und Artenschutz ist weltweit eine der großen Aufgaben der Zoologischen Gärten. Informationen zum Leben der Tiere unter natürlichen Bedingungen, zu ihrer Gefährdung und ihrer Umwelt tragen dazu bei, die Besucher zu motivieren, sich umweltbewusster zu verhalten und sich für Fragen des Naturschutzes zu engagieren. Die Zootiere sind dabei die Botschafter für ihre Artgenossen. Derzeit werden im Zoo Rostock 4.200 Tiere in 430 Arten gehalten. Davon sind 34 Tierarten im Anhang A und 43 Arten im Anhang B der Verordnung über den Schutz von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 09.12.1996 gelistet. Des Weiteren halten wir 29 in Europa einheimische Tierarten geschützt nach Vogelschutz-Richtlinie, Flora-, Fauna-, Habitatrichtlinie sowie Bundesnaturschutzgesetz. Wir beteiligen uns an 24 EEPs (Europäische Erhaltungszuchtprogramme) und 27 Zuchtbüchern, davon 14 Internationale Zuchtbücher, sowie diversen Monitoringprogrammen unter dem Dachverband der Europäischen Zoos und Aquarien (European Association of Zoos und Aquaria – EAZA). Wir arbeiten außerdem aktiv in der EAZA Bear TAG (Taxon Advisory Group).
Der Zoo Rostock ist Mitglied in der World Association of Zoos and Aquariums (WAZA), der European Association of Zoos and Aquaria (EAZA), dem Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) und dem Landeszooverband Mecklenburg-Vorpommern. Hier finden Sie alle Verbände auf einen Blick.
Ja, Hunde dürfen mit in den Zoo. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese an der kurzen Leine zu führen sind und nicht mit in die Tierhäuser, das Darwineum und das Besucherzentrum des Polariums dürfen.
Die Tageskarte für Hunde kostet 6 €, eine Jahreskarte ist für 20 € erhältlich.
An der Zookasse erhalten Sie einen Flyer, der die Regeln für einen Zoobesuch mit Hund noch einmal zusammenfasst und auf dem die verschiedenen Hundetränken im Zoo verzeichnet sind sowie eine Hundetüte. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Vierbeiner viel Freude im Zoo.
Nein, das Füttern der Zoobewohner ist ausschließlich den Tierpflegerinnen und Tierpflegern vorbehalten. Unsere Tiere erhalten ihren Bedürfnissen entsprechend sorgfältig zusammengestelltes Futter. Um die Gesundheit der Tiere nicht zu gefährden, ist dem Fütterungsverbot Folge zu leisten.
Bei einigen Zoobewohnern gibt es öffentliche Fütterungen. Bei den Schaufütterungen und Tierpfleger-Sprechstunden können Sie den Tieren auf den Teller schauen und den Tierpflegerinnen und Tierpflegern Ihre Fragen rund um die Zoobewohner stellen. Hier finden Sie einen Überblick über die Fütterungszeiten.
Ja, die Anlagen der Lamas und der Afrikanischen Zwergziegen können betreten und die Tiere hier gestreichelt werden. Es gilt jedoch ein Fütterungsverbot! Zudem sind die Seevogel-Voliere, die Sichler-Voliere sowie die Stelzvogelwiese begehbar. Hier sind die Besucherwege jedoch nicht zu verlassen und Abstand zu den Tieren zu wahren.
Entsprechend ihren natürlichen Lebensräumen bieten ihre Anlagen den Tieren auch verschiedene Rückzugsmöglichkeiten. Witterungsbedingt oder aus anderen Gründen kann es hin und wieder vorkommen, dass die Tiere diese nutzen und sich zurückziehen. Diese Möglichkeit möchten wir ihnen gern lassen und bitten Sie dafür um Verständnis. Zumeist sind die Tiere jedoch auf ihren Anlagen oder in den Tierhäusern zu sehen.
Die Tierhäuser, das Darwineum und das Besucherzentrum des Polariums schließen eine Stunde nach Kassenschluss.
Aufgrund von Bauarbeiten, Modernisierungsmaßnahmen oder Havarien sowie aus organisatorischen Gründen können einzelne Tierhäuser oder Anlagen hin und wieder zeitweise geschlossen werden. Dafür bitten wir Sie um Verständnis.
Gern können Sie uns Ihre Fragen auch über unser Kontaktformular stellen: